Das Klinikum Altmühlfranken digitalisiert seine Parkflächen mit einem schrankenlosen Parkraummanagementsystem. Die Parkdauer wird ab Mai automatisch über datenschutzkonforme Kennzeichenerkennung berechnet. Ziel ist es, Mitarbeitenden, Patienten und Besuchern stets ausreichend freie Parkplätze in Kliniknähe zur Verfügung zu stellen. Mitarbeitende des Klinikums, des Fachärztezentrums sowie des MVZ nutzen die Stellplätze weiterhin kostenfrei. Für alle anderen Parkenden gilt eine kostenlose Freiparkdauer von einer Stunde, anschließend wird lediglich ein geringer Stundensatz von einem Euro erhoben.
Das Klinikum in Weißenburg wird aktuell baulich generalsaniert. Durch die Baustelle stehen weniger Parkplätze als ursprünglich zur Verfügung. Von den bisher 340 Parkplätzen – verteilt auf 3 Parkflächen – können durch die veränderte Verkehrsführung aufgrund der Baumaßnamen künftig nur noch rund 300 Stellplätze genutzt werden. Erschwerend hinzu kommt, dass die bislang kostenfreien Stellplätze vielfach von Dauerparkenden ohne Bezug zum Klinikum Altmühlfranken genutzt werden.
Um bestmöglich sicherzustellen, dass den Patienten, Besuchern und Mitarbeitenden auf den Parkflächen des Klinikums ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, hat sich das Klinikum entschieden, die Parkplätze ab Mai 2024 zu bewirtschaften. Die erste Stunde der Nutzung bleibt weiterhin kostenfrei, anschließend beträgt der Tarif einen Euro je angefangener Stunde. Ambulante Patienten des Klinikums haben die Möglichkeit, drei Stunden unentgeltlich zu parken.
“Auf den Parkplätzen des Klinikums stehen zahlreiche Wohnmobile und andere Fahrzeuge häufig dauerhaft. Sie belegen Stellplätze, die unseren Mitarbeitenden fehlen und die deshalb für ihren Arbeitsweg zusätzliche Zeit für die Parkplatzsuche einplanen müssen. Auch unseren Patientinnen und Patienten sowie deren Besucherinnen und Besuchern möchten wir in Zukunft wieder ausreichend kliniknahe Parkflächen anbieten”, erklärt Klinik-Vorstand Christoph Schneidewin.
Aktuell werden am Klinikum Altmühlfranken Weißenburg Scanner und Automaten installiert, anschließend erfolgt eine kurze Testphase, in der noch keine Nachverfolgung stattfindet.
Keine Wartezeit, viele Bezahlmöglichkeiten
Durch den Verzicht auf Schranken ist ein Anhalten an Ein- und Ausfahrt nicht notwendig, die Parkfläche kann nahtlos und fließend befahren werden. Auch das Bezahlen gestaltet sich denkbar einfach und kann mittels zahlreicher Möglichkeiten wie bar, per Parkster-App oder Karte erfolgen.
Funktionsweise
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mithilfe eines Scanners gelesen und automatisch die Parkdauer ermittelt. Die angebrachte Beschilderung erinnert daran, das Bezahlen nicht zu vergessen. Die Begleichung der angefallenen Parkgebühren erfolgt unter Eingabe des Kfz-Kennzeichens; auf ein herkömmliches Ticket aus Papier oder Plastik kann verzichtet werden.
Häufige Fragen rund um den Datenschutz
Welche Daten werden erfasst? Und ist das in Deutschland erlaubt?
Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden festgehalten. Es findet ausdrücklich keine Video-Aufzeichnung statt. Es wird auch kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
Was passiert mit meinen Daten?
Bei der Einfahrt wird nur das Kennzeichen erfasst. Es ist dabei nicht erkennbar, wer der Fahrzeugführer ist. Lediglich im Fall eines Parkverstoßes kann ausschließlich durch die Parkplatz-Betreibenden über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Ermittlung der Halterdaten erfolgen, die temporär in Deutschland gespeichert werden. Liegt kein Parkverstoß vor und erfolgt die Zahlung vor Verlassen des Parkplatzes, werden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht.