Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung
am Standort Gunzenhausen
Am Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen hat die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung von Verletzten im Bereich des beruflichen und schulischen Umfelds eine lange Tradition. Unser Auftrag als Klinik der Berufsgenossenschaft ist es, Versicherte nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder mit einer Berufskrankheit medizinisch zu versorgen und ihnen eine bestmögliche Rückkehr ins Leben zu ermöglichen. Wir verfügen über besondere Expertise in der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie und sind als überregionales Traumazentrum zertifiziert. Damit bieten wir das gesamte Behandlungsspektrum qualifizierter Notfall- und Rettungsmedizin an.
Die Idee hinter der Berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung
Die medizinische Behandlung eines Berufsunfallverletzen erfolgt durch ein flächendeckendes Netz von sogenannten „Durchgangsärzten“, die entweder als niedergelassene Unfallchirurgen oder als Krankenhausärzte tätig sind. Diese haben die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und die Teilhabe am Arbeitsleben und im gesellschaftlichen Leben wieder zu ermöglichen. Hierbei gilt als wesentlicher Leistungsgrundsatz „Reha vor Rente“. Dies heißt nichts anderes, als dass die Verletzungen und ihre Folgen so gut als möglich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln behandelt werden sollen, um die berufliche und soziale Teilhabe so gut als irgend möglich wiederherzustellen.
Entschädigungen werden erst geleistet, wenn alle Möglichkeiten der Rehabilitation ausgeschöpft wurden und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit verblieben ist.
Die berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung gliedert sich in drei Behandlungsstufen.
Diese sind
- das Durchgangsarztverfahren
- das Verletztenartenverfahren und
- das Schwerstverletztenartenverfahren
Letzteres ist den großen Maximalversorger-Kliniken vorbehalten. Das Klinikum Altmühlfranken nimmt den Versorgungsauftrag auf dem Niveau des Verletztenartenverfahrens wahr, damit können die meisten auch schweren Verletzungen ohne weiteres mit großer Expertise versorgt werden. Nur bei komplexen Verletzungen oder komplexen Verletzungsfolgen ist eine Verlegung oder Vorstellung in einem sogenannten SAV-Haus notwendig. Ist dies der Fall, kooperieren wir hauptsächlich mit dem Klinikum Nürnberg Süd und dem Klinikum Ingolstadt.
Historische Grundlagen
Die Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung mit dem sogenannten „Durchgangsarztverfahren“ wurde bereits 1884 im Rahmen der Einführung eines Unfallversicherungsgesetzes durch Otto von Bismarck begründet. Hintergrund war die Sorge vor einer neuen Revolution, die durch unzufriedene Arbeiter hätte entfacht werden können.
Grundgedanke war, dass Industriebetriebe für ihre Mitarbeitenden in eine übergeordnete Unfallversicherung einzahlen und diese dann im Falle eines Arbeitsunfalles für die Behandlungs- und Rehabilitationskosten aufkommen. Aus dieser ersten gesetzlichen Unfallversicherung haben sich nach dem ersten Weltkrieg die Berufsgenossenschaften entwickelt. Sie sind Sozialversicherungsträger und als Körperschaften des öffentlichen Rechts in Selbstverwaltung organisiert. Im Wesentlichen finanzieren sie sich aus Beiträgen der Unternehmen einer jeweiligen Branche.
Für die Zeit Bismarcks war die Idee der Unfallversicherung, die zur Berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung führte, mehr als fortschrittlich und weltweit einzigartig. In ihren Grundzügen ist sie bis heute gültig.
Dr. Bernd Krieg
Schwerpunkte:
Endoprothetik und
Unfallchirurgie
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
spezielle Unfallchirurgie
zertifizierter Handchirurg
zertifizierter Fußchirurg
Sekretariat
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