Meldestelle zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz
Der Schutz unserer Patientinnen, Patienten und Mitarbeitenden ist uns ein großes Anliegen. Gerade als Gesundheitseinrichtung sind wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst und möchten dieser vollumfänglich nachkommen.
Vor diesem Hintergrund haben wir im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) eine Meldestelle zur Meldung von Verstößen eingerichtet.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland, menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferketten zu beherzigen. Das Klinikum Altmühlfranken stellt sich seiner Verantwortung und bekennt sich klar zur Berücksichtigung der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten.
Verstöße im Zusammenhang mit dem LkSG können über unsere Meldestelle anonym gemeldet werden. Mitarbeitende als auch (Geschäfts-)Partnerinnen und Partner sind dazu aufgerufen, mögliche Verstöße zu melden.
Unsere Meldestelle ist über folgenden Link erreichbar:
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Das Hinweisgegeberschutzgesetz (HinSchG) ist auch unter dem Namen „Whistleblower-Schutzgesetz“ bekannt und verpflichtet Unternehmen, ein Hinweisgebersystem einzurichten. Das Klinikum Altmühlfranken ist sich seiner Verantwortung bewusst und errichtet hiermit eine Möglichkeit, Verstöße im Sinne des HinSchG zu melden, ohne dass der Meldende mit negativen Konsequenzen zu rechnen hat.
Alle Menschen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Ausübung von Fehlverhalten, Betrug, Korruption, Missbrauch oder anderen Verstößen gegen geltende Standards und/oder Vorschriften im Klinikum Altmühlfranken Kenntnis haben, können dies melden. Wir stellen sicher, dass alle Hinweise vertraulich behandelt werden sowie die Identität des Hinweisgebenden geschützt bleibt.
Unsere Meldestelle ist über folgenden Link erreichbar: