Neue Besuchsregelung ab 1. März
Zum 1. März läuft die Coronavirus-Testverordnung des Bundes aus. Patientinnen und Patienten im Klinikum Altmühlfranken brauchen nun keine Maske mehr zu tragen. Für Besucherinnen und Besucher unseres Hauses entfällt ab 1. März 2023 der Corona-Test, allerdings sind sie weiterhin verpflichtet für die Dauer des Aufenthaltes im Klinikum Altmühlfranken eine FFP2-Maske zu tragen.
Darüber hinaus ändern sich unsere Besuchszeiten ab 1. März 2023:
- Die Anzahl der Besuche während der Besuchszeit ist nicht begrenzt, jedoch dürfen nicht mehr als zwei Besucher/innen (inkl. Kinder) gleichzeitig empfangen werden.
- Die Besuchszeit ist täglich von 14 Uhr bis 19 Uhr.
- Alle Besucherinnen und Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes eine FFP2-Maske tragen, somit ausdrücklich durchgängig auch im Patientenzimmer. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Wir empfehlen aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Achten Sie auf eine Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Klinikums sowie unmittelbar vor dem Betreten und Verlassen des Patientenzimmers.
- Ein Mindestabstand von 1,5 m ist während der gesamten Besuchsdauer einzuhalten!
- Bei Nichtbeachtung der Besuchsregeln kann die Besucherin /der Besucher vorübergehend oder dauerhaft des Hauses verwiesen werden.
- Die Cafeteria im Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen ist für Patientinnen und Patienten und für Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet. Am Klinikum Altmühlfranken Weißenburg ist die Cafeteria ab 6.3.2023 für Patientinnen und Patienten und Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet.
Begleitung Sterbender
Die Begleitung Sterbender ist mit ärztlicher Sondergenehmigung auch abweichend von den oben genannten Besuchszeiten möglich.