Unsere Besuchszeiten an Ostern

Wir wünschen Ihnen schöne und erholsame Osterfeiertage!

 

Besuchszeiten während der Ostertage

Während der Osterfeiertage

  • Karfreitag, 15.4.2022
  • Karsamstag, 16.4.2022
  • Ostersonntag, 17.4.2022
  • Ostermontag, 18.4.2022

ist unser Haus für Besuche von 13 – 16 Uhr geöffnet.

 

Es gelten weiterhin folgende Besuchsregeln:

  • Jeder Patient kann pro Tag einen Besucher empfangen. Die Besucher können wechseln, eine vorherige Festlegung ist nicht notwendig.
  • Der Zutritt ist nur mit FFP2-Maske möglich.
  • Die Besuchsdauer darf eine Stunde nicht überschreiten.
  • Es gilt 2G-Plus:
    Besucher benötigen einen Impfnachweis, welcher bestätigt, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt oder einen COVID 19-Infektions-Nachweis, der nicht älter als 3 Monate ist. Darüber hinaus ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein oder die Vorlage eines PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Weiterhin ist ein Identifikationsnachweis mit Lichtbild vorzulegen.
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen des Klinikums, als auch unmittelbar vor dem Betreten und Verlassen des Patientenzimmers.
  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist während der gesamten Besuchsdauer einzuhalten!
  • Nach dem Besuch melden Sie sich bitte am Empfang ab.
  • Besuche sind nur im Patientenzimmer möglich, Aufenthaltsbereiche auf den Stationen dürfen nicht genutzt werden.
  • Bei Nichtbeachtung der Besuchsregeln kann vorübergehend oder dauerhaft des Hauses verwiesen werden.

Besuch auf der Geburtshilfe // Weißenburg

Vätern ist der Zutritt zum Kreißsaal und zur Entbindungsstation unter Einhaltung folgender Vorgaben möglich:

Sie benötigen einen Impfnachweis, welcher bestätigt, dass die Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt oder einen COVID 19-Infektions-Nachweis, der nicht älter als 3 Monate ist. Darüber hinaus ist ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist. Alternativ gilt ein PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Nicht Geimpfte bzw. Väter, bei denen kein Infektionsnachweis vorliegt, benötigen in jedem Fall einen PCR- Test, welcher nicht älter als 48 Stunden ist. Weiterhin ist ein Identifikationsnachweis mit Lichtbild vorzulegen.
Der Besuch von Geschwisterkindern ist momentan leider nicht möglich.

Begleitung Sterbender

Die Begleitung Sterbender ist mit ärztlicher Sondergenehmigung möglich. Sie benötigen einen negativen Schnelltest oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Cafeterien

Die Cafeterien an beiden Standorten sind geschlossen.

Wir danken Ihnen recht herzlich für Ihr Verständnis und die Einhaltung der Regelung!